Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV ist zum 1. Oktober 2025 in Kraft getreten – und sorgt vielerorts für Unsicherheit.
Was genau hinter der neuen KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025 steckt und welche Anforderungen sie an Arztpraxen stellt, haben wir hier ausführlich zusammengefasst.

Dabei liegt in dieser Reform eine echte Chance: Sie bietet einen willkommenen Anlass, die eigene IT-Infrastruktur in der Praxis mit eine IT-Inventur einmal vollständig zu überprüfen.
Statt nur neue Anforderungen abzuarbeiten, ist nun der richtige Zeitpunkt an dem Kinderarztpraxen die Gelegenheit nutzen können, um sich zu fragen:
• Wie gut kennen wir unsere Technik wirklich?
• Funktionieren unsere Abläufe auch im Notfall?
• Haben wir den Überblick über Geräte, Software – und unsere Dienstleister?

IT-Inventur in der Arztpraxis: jetzt Klarheit schaffen

Die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025 ist kein Stolperstein – sie ist die Chance, Ihre Praxis-IT einmal sauber zu ordnen. Mit einer IT-Inventur in der Arztpraxis gewinnen Sie Überblick, reduzieren Risiken und sind im Notfall handlungsfähig:

🖥️ 1. Geräte & Systeme

• Welche Rechner, Router, Telefone, Drucker, Scanner sind im Einsatz? Alter, Standort, Seriennummer, Wartung, IT-Sicherheitsmaßnahmen (Updates, Virenschutz, Verschlüsselung).

💾 2. Software & Dienste

• Welche Programme laufen in der Praxis?
• Gibt es regelmäßige Updates?
• Wie sind die Zugriffsrechte (wer darf was)?
• Ist klar geregelt, wer für die Wartung verantwortlich ist?

🤝 3. Dienstleister & Zuständigkeiten

• Wer ist bei IT-Problemen zuständig – intern wie extern?
• Gibt es verlässliche Ansprechpartner?
• Welche Reaktionszeiten gelten?
• Liegen aktuelle Verträge mit Dienstleistern vor, die auch Datenschutz und Ausfallmanagement abdecken?

Die Notfallkarte – mehr als ein Formular

Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die sogenannte Notfallkarte.
Darin werden zentrale Informationen zusammengefasst:
• Ansprechpartner:innen im IT-Störfall
• Passwörter und Zugänge (sicher hinterlegt)
• Abläufe bei Ausfall von Systemen oder Netzwerken

Das klingt bürokratisch – ist aber im Ernstfall überlebenswichtig für den Praxisbetrieb.

💡 Wir schlagen vor: Denken Sie die Notfallkarte wie eine Erste-Hilfe-Übung für Ihre IT.

In medizinischen Notfällen weiß das Team sofort, wo alles ist und was zu tun ist.
Genauso sollte es bei einem IT-Ausfall sein.
Denn: Im Ernstfall muss jeder Handgriff sitzen.
Notfallkarten gibt es direkt vom BSI

Rollen, Frequenzen, Kennzahlen

  • Rollen: MFA (Inventar erfassen/aktualisieren), Praxismanager:in (Verträge/Fristen), IT-Dienstleister (Technikprüfung).
  • Rhythmus: Mini-Update monatlich (5–10 min), Review quartalsweise (30 min).
  • KPIs: 100 % Geräte inventarisiert, 95 % Update-Quote, 100 % Notfallkarte geprüft.

Ergebnisse, die sich lohnen

  • Weniger Risiko: Überblick über Geräte, Software, Zugriffe.
  • Mehr Tempo im Notfall: klare Abläufe statt Chaos.
  • Audit-ready: Nachweise für die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025 ohne Extra-Stress.

Unsere Empfehlung: Mit Übersicht zur Sicherheit

Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist kein Stolperstein, sondern eine Gelegenheit, Ordnung zu schaffen – digital wie organisatorisch.
Wer jetzt strukturierte Abläufe schafft, ist nicht nur compliant, sondern auch handlungsfähig – gerade in kritischen Situationen.
Bei medtransform unterstützen wir Kinderarztpraxen dabei, die neuen Anforderungen pragmatisch, sinnvoll und mit System umzusetzen – ohne zusätzliche Bürokratie, aber mit einem klaren Blick für das Wesentliche.

Wie steht es um Ihre Praxis-IT – und wie gut sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet?

Die neue Richtlinie bietet eine echte Chance, jetzt Klarheit zu schaffen.
Wir unterstützen Sie dabei – verständlich, strukturiert und mit dem Blick aus der Praxis.