Was bedeutet die neue IT-Sicherheitsrichtlinie konkret für eine Kinderarztpraxis?

Genau das habe ich mich gefragt, nachdem mein früherer Kollege Carsten Hensiek bei mir war und mich über Neuerungen aufgeklärt hat.
Die überarbeitete KBV IT-Sicherheitsrichtlinie gilt für alle Arztpraxen und tritt zum 1. Oktober 2025 in einer neuen Fassung in Kraft. Sie ergänzt bestehende Regelwerke wie die DSGVO – und sorgt dafür, dass das Thema IT-Sicherheit wieder stärker in den Fokus rückt.
Das ist grundsätzlich gut – denn Patientendaten sind sensibel und schützenswert.
Aber viele Praxen haben diese Sicherheitsmaßnahmen schon in Teilen umgesetzt und brauchen jetzt vor allem eins: eine pragmatische Lösung, die den Praxisalltag nicht zusätzlich belastet – und dennoch die Richtlinie erfüllt.


Was steckt hinter der neuen KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025
– und was ist wirklich neu?

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV ist kein neues Gesetz, sondern eine konkretisierte Vorgabe, die aus dem Sozialgesetzbuch (§ 75b SGB V) abgeleitet wird. Sie soll den Schutz sensibler Patientendaten verbessern – und legt fest, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen eine Arztpraxis umsetzen muss, um den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu genügen.
Seit ihrer Einführung 2021 galt eine abgestufte Version, abhängig von Praxisgröße und IT-Struktur.
Ab dem 1. Oktober 2025 gelten neue Anforderungen, die insbesondere kleine und mittelgroße Praxen betreffen – darunter viele Kinderarztpraxen.
Neu ist dabei weniger die Pflicht an sich – sondern die erhöhte Aufmerksamkeit und stärkere Kontrolle durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Umsetzung der Richtlinie wird künftig stärker überprüft. Es braucht konkrete Nachweise, klare Zuständigkeiten und dokumentierte Abläufe.

Was müssen Kinderarztpraxen konkret tun?

Die gute Nachricht vorweg:
Viele Schutzmaßnahmen, die in der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie gefordert werden, sind in den meisten Praxen bereits vorhanden.
Zum Beispiel:
• Virenschutz & Firewall
• Benutzerkonten mit Passwortschutz
• regelmäßige Datensicherung
• aktuelle Softwareversionen
• abgesicherte WLAN-Netzwerke
• Zugriffsregelungen für Mitarbeitende
Aber: Die Richtlinie verlangt nicht nur dass diese Maßnahmen vorhanden sind – sondern auch, dass sie dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
Außerdem braucht es in der Praxis jetzt:
• eine klare IT-Sicherheitsdokumentation
• ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme
• geregelte Abläufe bei Updates, Ausfällen und IT-Störungen
• eine benannte Person, die sich um IT-Sicherheit kümmert
• bei Dienstleistern: schriftliche Verträge über deren Sicherheitsverantwortung
Diese Anforderungen lassen sich ohne teure Software oder komplizierte Prozesse erfüllen – wenn man sie strukturiert angeht.
Wenn Sie die neue KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025 als Anlass für eine strukturierte IT-Inventur in Ihrer Arztpraxis nutzen möchten, finden Sie hier eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung.


KBV IT-Sicherheitsrichtlinie pragmatisch umsetzen – warum das jetzt wichtig ist

Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie ist kein zusätzlicher Stolperstein, sondern eine Chance, das Thema IT-Schutz sinnvoll in den Praxisalltag zu integrieren – ohne Überforderung, ohne Bürokratiemonster.
Denn klar ist:
Kinderärzt:innen wollen behandeln, nicht Richtlinien managen.
Was also nicht hilft:
• Checklisten ohne Kontext
• Maßnahmen, die nur „für die Ablage“ erledigt werden
• zusätzliche Systeme oder Berater:innen, die den Alltag noch komplexer machen
Was dagegen hilft:
klare Verantwortlichkeiten im Team
• einfache Vorlagen für Dokumentation und Verträge
• eine strukturierte, aber realistische Sicht auf die Praxis-IT
• ein:e Ansprechpartner:in, der/die IT & Organisation zusammendenkt
👉 Und noch ein Punkt ist wichtig:

Die IT-Sicherheitsrichtlinie lässt sich auch als Anlass für einen echten System-Check nutzen.
Wie digital ist die eigene Praxis wirklich?
Wo stehen wir im Hinblick auf IT-Reife, technische Infrastruktur und organisatorische Sicherheit?
Solche Fragen bieten eine wertvolle Grundlage, um sinnvolle nächste Schritte in Richtung Digitalisierung zu planen – denn ohne sichere IT gibt es keine verantwortungsvolle Digitalisierung.
Die Sicherheit der Patientendaten muss immer Vorrang haben.
Und wenn das von Anfang an mitgedacht wird, kann IT-Sicherheit sogar zum Türöffner für Weiterentwicklung werden – statt zum bürokratischen Ballast.

Unsere Empfehlung: So bleiben Praxen sicher – ohne übermäßige Bürokratie

Die IT-Sicherheitsrichtlinie muss keine zusätzliche Belastung sein – wenn sie praxisnah, strukturiert und mit gesundem Menschenverstand umgesetzt wird.
Was Sie jetzt tun können:
1. IT-Sicherheit als Teil Ihrer Praxisorganisation begreifen – nicht als Sonderthema
2. Zuständigkeiten klären: Wer ist intern verantwortlich? Wer ist externer Ansprechpartner?
3. Vorhandene Strukturen prüfen und dokumentieren – vieles ist bereits erfüllt
4. Gezielte Unterstützung holen, die IT & Praxisabläufe zusammen denkt
Bei medtransform begleiten wir Kinderarztpraxen dabei, genau diesen Spagat zu meistern:
Sicherheit gewährleisten – ohne den Alltag komplizierter zu machen.
Mit einem klaren Fahrplan, nachvollziehbaren Vorlagen und einem pragmatischen Blick auf das, was wirklich zählt: eine sichere, gut organisierte und menschlich funktionierende Praxis.

Wo steht Ihre Praxis bei der IT-Sicherheit – und wie passt das zur Digitalisierung insgesamt?
Ein Blick auf die neuen Vorgaben kann ein sinnvoller Anlass sein, Prozesse zu prüfen und gezielt weiterzuentwickeln.
Wenn Sie dabei Unterstützung suchen:
Wir sind für Sie da – praxisnah, verständlich und mit Blick auf das Machbare.